Kosten

Eine allgemeine Höhe der Kosten für einen Rechtsanwalt gibt es nicht, sondern nur jeweils die für den speziellen Fall.

Deshalb ist es Teil der anwaltlichen Beratung, Sie vor Erteilung eines Mandats über die anfallenden Gebühren und deren Höhe ausführlich zu informieren.

Für eine Beratung in Form eines ersten persönlichen Gesprächs fallen bei uns üblicherweise 150 € – 250 € einschließlich Mehrwertsteuer an.

Diese Kosten können höher ausfallen, wenn der Umfang des Beratungsaufwandes deutlich über eine Stunde hinausgeht oder die Bedeutung und Schwierigkeit der Angelegenheit dies erfordern.

Wieviel die Tätigkeit eines Rechtsanwalts kostet, ist gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG.

Dabei spielt der Wert des Streitgegenstandes bzw. des verfolgten Interesses eine Rolle und wird als Gegenstandswert ermittelt.

Darauf aufbauend sind für verschiedene Tätigkeiten sogenannte Gebührentatbestände gesetzlich geregelt.

Anhand einer Tabelle im RVG errechnen sich daraus dann die Höhen der einzelnen Gebühren.

In sozialrechtlichen Angelegenheiten sowie im Ordnungswidrigkeits-bzw. Strafrecht fallen davon abweichend sogenannte Betragsrahmengebühren an.

Wir informieren Sie gern.

Sofern Sie kein Geld für die Bezahlung der Anwaltskosten aufbringen können und die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie für die anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung vom Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Beratungshilfeschein erteilt erhalten. In dem Fall haben Sie sich mit einem Eigenbetrag in Höhe von 15,00 € pro Angelegenheit zu beteiligen.

Für die Vertretung in gerichtlichen Verfahren können Sie Prozesskostenhilfe und in familienrechtlichen Angelegenheiten Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen. Dafür sind zum Teil monatliche Raten Rückzahlung an das finanzierende Bundesland zu leisten. Über Weiteres können Sie sich in der Rubrik Formulare informieren.

Der von Ihnen ausgewählte Rechtsanwalt wird auf Ihren Antrag hin vom Gericht beigeordnet.

Wir besprechen die Einzelheiten, wenn die notwendigen Auskünfte entsprechend der Formulare vorliegen.